Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und Grafiker Jens Schumacher (nachfolgend „Studio IDIOM“) und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Sie beziehen sich auf Übersetzungen, gestalterische Entwürfe, Reinzeichnungen und Zusammenstellungen von Bildern, Grafiken und Texten (Desktop-Publishing und Webdesign) oder auf sonstige Bearbeitungen von Texten (nachfolgend das „Werk“) sowie auf Dolmetschen, sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt.

1.2 Die nachfolgenden AGB beinhalten zum Teil gesetzlich vorgeschriebene Informationen für Verbraucher.

1.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Mit Ausnahme von Ziffer 6 gelten die Bestandteile dieser AGB auch für solche Auftraggeber, die keine Verbraucher sind.

1.4 Die AGB eines Auftraggebers sind für das Studio IDIOM nur verbindlich, wenn dieses sie ausdrücklich anerkannt hat

2 Nutzungsrechte

2.1 Die grafischen Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist in jedem Fall durch ein Nutzungshonorar gesondert zu vergüten. Sie ist bei rechtlich geschützten Leistungen nicht gestattet und berechtigt das Studio IDIOM neben der Forderung eines ergänzenden Nutzungshonorars zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Jede auch nur teilweise Nachahmung eines rechtlich geschützten Entwurfs oder einer rechtlich geschützten Reinzeichnung ist unzulässig. Sämtliche Entwürfe, Reinzeichnungen und sonstige Leistungen des Studios IDIOM werden dem Auftraggeber im Sinne des § 18 Abs. 1 UWG anvertraut. Eine unbefugte Verwertung oder Mitteilung an Dritte außerhalb der vertraglichen Vereinbarung der Parteien ist unzulässig.

2.2 Das Studio IDIOM räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird im Zweifel jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.

2.3 Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten und jede Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Studios IDIOM.

2.4 Mit der vollständigen Zahlung der Vergütung gehen die Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über.

2.5 Geschützte Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Studios IDIOM weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.

2.6 Auf Übersetzungen und Fachübersetzungen, die keine eigene Schöpfungshöhe nach § 3 UrhG besitzen, finden die Absätze 1 bis 5 keine Anwendung.

3 Zustandekommen des Vertrags

3.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn das Studio IDIOM die Erteilung des Auftrags durch den Auftraggeber infolge des zuvor vom Studio IDIOM schriftlich unterbreiteten Angebots bestätigt.

3.2 Die Auftragserteilung und Auftragsbestätigung können schriftlich auf dem Postweg, per Fax oder E-Mail sowie mündlich oder fernmündlich erfolgen. Erfolgen Auftragserteilung und Auftragsbestätigung aufgrund eines vorher abgegebenen Angebots telefonisch, so muss der Auftrag zusätzlich schriftlich durch den Auftraggeber erteilt und vom Studio IDIOM bestätigt werden. Die Durchführung des Auftrags beginnt erst nach Eingang der schriftlichen Bestätigung.

3.3 Übersetzt oder bearbeitet werden ausschließlich Vorlagen in Textform. Vorlagen mit strafbarem Inhalt und Vorlagen, die gegen die guten Sitten verstoßen, können vom Studio IDIOM – auch nach Vertragsabschluss – zurückgewiesen werden. Im Übrigen kann eine Vorlage – auch nach Vertragsabschluss – zurückgewiesen werden, wenn wegen der Schwierigkeit, Qualität und/oder des Umfangs der Vorlage ein Werk in dem vom Auftraggeber angegebenen Zeitraum in angemessener Qualität nicht möglich ist.

4 Zeitpunkt der Vertragserfüllung, Verzug

4.1 Übersetzungsaufträge oder Aufträge für grafische Entwürfe und Reinzeichnungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung des Werks.

4.2 Im Falle von reinen Übersetzungen kann der Auftraggeber unter folgenden Ausfertigungsformen wählen: Papierform, Microsoft-Word-Datei oder PDF. Beglaubigte Übersetzungen erhält der Auftraggeber stets in Papierform. Mit Ausnahme von reinen Übersetzungen ist die Übergabe sogenannter „offener“ Dateien (Photoshop-, Illustrator-, InDesign-Datei etc.) nicht geschuldet.

4.3 Übersetzungen werden in einem der Vorlage entsprechenden branchentypischen, flüssigen Schreibstil gefertigt. Meinungen zum Stil unterliegen dem persönlichen Geschmack sowie regionalen Gepflogenheiten und begründen keine Reklamation. Sofern sich aus dem Inhalt, dem Zweck oder dem Auftrag nichts anderes ergibt, wird im Falle von Übersetzungen in die englische Sprache die amerikanische Rechtschreibung angewendet

4.4 Das Studio IDIOM ist ausdrücklich zu Teilleistungen berechtigt, soweit es dem Auftraggeber zumutbar ist, Teilleistungen entgegenzunehmen.

5 Umfang des Auftrags und Leistungserbringung

5.1 Leistungsfristen werden bei Auftragsvergabe vereinbart. Fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

5.2 Eine Lieferung gilt als erfolgt bzw. eine Frist gilt als eingehalten, wenn das Werk per E-Mail/mit der Post (Poststempel) an den Auftraggeber abgeschickt wurde.

5.3 Bei nach Absatz 1 vereinbarten Fristen tritt Verzug nach Ablauf einer Karenz von drei Arbeitstagen ein. Im Verzugsfall ist dem Studio IDIOM zunächst eine angemessene Frist zur Leistung zu gewähren, wenn es mit seiner Leistung in Verzug gerät. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber den Rücktritt vom Vertrag verlangen.

5.4 Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung der durch das Studio IDIOM bis zur Rücktrittserklärung erbrachten Leistungen verpflichtet, soweit der Auftraggeber die bereits erbrachte Leistung als Erfüllung angenommen hat oder ihm die Annahme bereits erbrachter Leistungen zumutbar ist.

5.5 Sofern der Auftraggeber ein Verbraucher ist und nicht ausdrücklich um einen Auftragsbeginn unmittelbar nach Vertragsschluss bittet, beginnt das Studio IDIOM mit der Erstellung der Übersetzung erst nach Ablauf der zweiwöchigen Widerruffrist gemäß Ziffer 6.

6 Widerrufsrecht für Verbraucher

6.1 Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, kann er den mit dem Studio IDIOM geschlossenen Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss (Zugang der Auftragsbestätigung gemäß Ziffer 2) ohne Angabe von Gründen in Schriftform (Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: IDIOM Studio für Übersetzung und Design, Dipl.-Übers. Jens Schumacher, Hattsteiner Allee 24, 61250 Usingen, Fax: +49 6081 928314-9, E-Mail: js@idiom.io. Dieses Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn das Studio IDIOM mit der Ausführung des Werks mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat.

7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

7.1 Der Auftraggeber hat das Studio IDIOM vollständig, rechtzeitig und ordnungsgemäß über in seiner Sphäre liegende Informationen und Inhalte zu unterrichten, die für die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch das Studio IDIOM relevant sind. Insbesondere wird der Auftraggeber gewünschte bzw. besondere Ausführungsformen des Werks mitteilen (Verwendungszweck, Druckreife, äußere Form des Werks, Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Terminologiewünsche etc.).

7.2 Im Falle von Übersetzungen muss der vom Auftraggeber vorgelegte Ausgangstext nach den Regeln der jeweiligen Sprache verfasst sein. Bei Fachtexten ist der Auftraggeber zur Mitwirkung bei der Abklärung der Fachterminologie verpflichtet. Ohne entsprechende Mitwirkung wird in die allgemein übliche Fachsprache übersetzt. Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte und/oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche Terminologie seitens des Auftraggebers zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Studios IDIOM. Die Kosten für eventuell vorzunehmende Nachbesserungen sind in diesem Falle vom Auftraggeber zu tragen.

7.3 Der Auftraggeber benennt dem Studio IDIOM einen qualifizierten Ansprechpartner, der es während der gesamten Projektabwicklung unterstützt sowie das von dem Studio IDIOM gelieferte Material verbindlich freigeben kann. Wird oder kann ein solcher Ansprechpartner nicht benannt werden, oder ist er während der Auftragserfüllung nicht erreichbar, verfallen alle Ansprüche des Auftraggebers in Bezug auf stilistische, formale, gestalterische und terminologische Angelegenheiten.

7.4 Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung des Werks notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Studio IDIOM bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Glossare oder Paralleltexte des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, intern gebräuchliche Begriffe etc.).

7.5 Fehler und Verzögerungen sowie etwaige Mehraufwände, die sich aus mangelnder oder verzögerter Lieferung von Informationen, Unterlagen und Anweisungen ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Gleiches gilt für Fehler, die auf geringe oder schlechte Qualität, insbesondere Unleserlichkeit, Handschriftlichkeit sowie Unvollständigkeit oder Verspätung der Vorlagen des Auftraggebers oder dazugehöriger Teile zurückgehen.

7.6 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass er über die für die Leistungserbringung durch das Studio IDIOM nötigen Nutzungsrechte am Ausgangsmaterial besitzt und steht dafür ein, dass ein Werk angefertigt werden darf. Von sämtlichen entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er das Studio IDIOM frei (siehe auch Ziffer 13 Abs. 2 dieser AGB). Soweit es zur Anfertigung des Werks erforderlich ist, räumt der Auftraggeber dem Studio IDIOM für die Dauer der Leistungserbringung hiermit am Ausgangstext und sonstigen vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, und zwar ausschließlich zum Zweck der ordnungsgemäßen Anfertigung des Werks.

8 Vergütung und Zahlungsziel

8.1 Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die Preise verstehen sich in Euro, sofern nichts anderes vereinbart ist. Alle in den Angeboten genannten Preise sind Nettopreise ohne gesetzliche Umsatzsteuer. Verbraucher erhalten ein Preisangebot mit der gesetzlichen Umsatzsteuer.

8.2 Die Berechnung des Endpreises richtet sich nach dem Umfang des Ausgangstextes bzw. der zur Verfügung gestellten Medien und Inhalte. Darüber hinaus werden folgende Faktoren ggf. in die Berechnung einfließen: die etwaige Beglaubigung, der Schwierigkeitsgrad, etwaige anzubringende Anmerkungen des Übersetzers, das Format, in dem der Ausgangstext zur Verfügung gestellt wird, die Eilbedürftigkeit, die erforderlichen Formatierungs- und Desktop-Publishing-Aufgaben etc. Bei Versand des Werks in Papierform mit der Post fallen zusätzlich Portokosten an.

8.3 Bei umfangreichen Aufträgen (über 30 Seiten) kann das Studio IDIOM eine Anzahlung oder eine Zahlung in Raten entsprechend der fertiggestellten Textmenge verlangen.

8.4 In begründeten Fällen kann das Studio IDIOM die Übergabe des Werks von der vorherigen Zahlung der vollen Vergütung verlangen.

8.4 Als Zahlungsziel gilt eine Frist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum als vereinbart. Schuldner geraten spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang des Werks in Verzug. Gerät der Auftraggeber in Verzug, behält das Studio IDIOM sich das Recht vor, gemäß § 288 Abs. 1 BGB Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent (5 %) über dem Basiszinssatz zu verlangen. Ist der Auftraggeber kein Verbraucher und gerät dieser in Verzug, behält das Studio IDIOM sich das Recht vor, gemäß § 288 Abs. 2 und 5 BGB eine Verzugsschadensersatzpauschale in Höhe von € 40,00 und Verzugszinsen in Höhe von neun Prozent (9 %) zu verlangen..

9 Mängelbeseitigung

9.1 Das Studio IDIOM behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor.

9.2 Erhebt der Auftraggeber innerhalb von fünf Kalendertagen nach Erhalt des Werks schriftlich keinen Einwand, so gilt das Werk als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel des Werks zustehen könnten.

9.3 Rügt der Auftraggeber innerhalb dieser 5-Tages-Frist einen objektiv vorhandenen und nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel unter genauer Angabe schriftlich geltend zu machen und dem Studio IDIOM zunächst ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Dies gilt auch für Eilaufträge mit einer sehr kurzen Lieferfrist.

9.4 Sind zwei Nachbesserungsversuche oder einer Ersatzlieferung nachweislich erfolglos, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung.

10 Haftung

10.1 Uneingeschränkt haftet das Studio IDIOM lediglich für alle Schäden und Aufwendungen, die vorsätzlich verursacht werden sowie für Personenschäden.

10.2 Bei Schäden und Aufwendungen, die nicht unter Absatz 1 fallen, gilt, dass die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden und Aufwendungen ausgeschlossen ist, außer bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftung ist in jedem Fall auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden und Aufwendungen beschränkt.

10.3 Mit Blick auf einen einzelnen Auftrag gilt, dass die Haftung des Studios IDIOM für alle leicht oder einfach fahrlässig verursachten Schäden und Aufwendungen der Höhe nach auf fünfzig Prozent (50%) des Auftragswerts begrenzt ist. Im Falle der grob fahrlässigen Schadensverursachung erhöht sich Begrenzung auf einhundert Prozent (100%) des Auftragswerts. Eine weitergehende Haftung kann von den Parteien im Auftrag gegen eine gesonderte Vergütung vereinbart werden.

10.4 Das Studio IDIOM haftet nicht für Schäden, die nicht in seinem technischen Verantwortungsbereich liegen, insbesondere Verzögerungen, Unterbrechungen oder fehlerhafte Übermittlung von Daten, defekte Daten sowie der Verlust oder die Löschung von Daten infolge der Datenübermittlung, insbesondere bedingt durch Computerviren. Bei Ausfall und länger andauernden Unterbrechungen der Datenübermittlung wird sich der das Studio IDIOM umgehend bemühen, eine Fehlerbeseitigung vorzunehmen.

10.5 Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§ 200 BGB), wenn der Auftraggeber kein Verbraucher ist.

11 Geheimhaltung

11.1 Das Studio IDIOM verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

11.2 Angesichts der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber, dem Studio IDIOM und möglichen Erfüllungsgehilfen, kann wegen der nicht auszuschließenden externen Eingriffsmöglichkeiten keine absolute Geheimhaltung vertraulicher oder geheimer Inhalte gewährleistet werden. Insbesondere kann nicht ausgeschlossen werden, dass E-Mails unbemerkt verloren gehen sowie von Dritten abgefangen, ge- oder verfälscht werden. Dem Auftraggeber steht es frei, gegen Erstattung der Kosten die Übermittlung per Post oder Kurier zu fordern.

11.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verbleiben alle Unterlagen nach Abschluss des Auftrages beim Studio IDIOM und werden, einschließlich der Übersetzungen, unter Wahrung der Vertraulichkeit und der datenschutzrechtlichen Bestimmungen aufbewahrt bzw. gespeichert.

12 Mitwirkung Dritter

12.1 Das Studio IDIOM ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags fachkundige Dritte hinzuzuziehen.

12.2 Zieht das Studio IDIOM fachkundige Dritte hinzu, hat es dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Ziffer 11 verpflichten.

13 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

13.1 Soweit durch das Werk ein Urheberrecht entstanden ist, behält sich das Studio IDIOM sämtliche Verwertungsrechte am Werk bis zur vollständigen Vergütung vor.

13.2 Wird das Studio IDIOM aufgrund einer Übersetzung wegen einer Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so stellt der Auftraggeber das Studio IDIOM in vollem Umfang von der Haftung frei.

14 Vertragsänderung

14.1 Hat der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungswünsche, die nicht von der ursprünglichen vertraglichen Vereinbarung umfasst sind, ist das Studio IDIOM berechtigt, dem Auftraggeber eine angemessene Mehrvergütung zu berechnen. Wenn die Änderungswünsche zu einer Verzögerung bei der Auftragsausführung beitragen, verlängert sich ein gegebenenfalls vereinbarter Fertigstellungstermin entsprechend. Derartige Änderungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung, Ziffer 2 gilt entsprechend.

15 Anwendbares Recht

15.1 Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht.

15.2 Erfüllungsort und Leistungsort ist Usingen.

15.3 Gerichtsstand ist der Erfüllungsort, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist.

15.4 Die Vertragssprache ist Deutsch.

15 Salvatorische Klausel

15.4 Die Wirksamkeit dieser AGB wird durch die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass die Parteien nachträglich feststellen, dass der Vertrag lückenhaft ist.

© 2014-2016 Jens Schumacher · AGB Stand 01.10.2016